1. Vertragsparteien

1.1 Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) ist die united-domains Reselling GmbH, Gautinger Straße 10, 82319 Starnberg, Deutschland, im folgenden „udR“ genannt.

1.2 udR bietet seine Dienstleistungen ausschließlich an Unternehmungen als Wiederverkäufer von Domain-Namen an – mithin sogenannte Reseller und/oder Registrar-Service-Provider (fortan „RSP“ genannt). Das Angebot von udR richtet sich insbesondere nicht an Verbraucher.

2. Anwendbares Recht

2.1 udR erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Angaben auf den Webseiten des Unternehmens. Im übrigen gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften des deutschen Rechts ausschließlich des UN-Kaufrechts.

2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des RSP erkennt udR nicht an, soweit solche Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise von den hier vorliegenden abweichen. Dieses gilt nur dann nicht, wenn und soweit die udR den abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des RSP ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Eine solche Zustimmung kann insbesondere nicht aus einer Leistungshandlung abgeleitet werden.

2.3 Individualabreden gelten nur, soweit sie schriftlich niedergelegt werden.

2.4 udR ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Angaben wie Benutzungsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, Preislisten usw. zu ändern. Widerspricht der RSP nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe einer Abänderung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Abänderung, so werden diese wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht der RSP fristgemäß, so kann die udR das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Kündigt udR nicht, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt.

2.5 Diese AGB sowie alle Änderungen sind online im Internet auf den Seiten von udR unter http://www.udreselling.com dauerhaft verfügbar. Der RSP wird zur Einsichtnahme, zur Abspeicherung und zum Ausdruck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiermit ausdrücklich aufgefordert. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle werden als hinreichende Bekanntgabe vereinbart.

2.6 Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge besteht keinerlei Widerrufs- und Rückgaberecht des RSP, soweit Waren oder Dienstleistungen nach Angaben des RSP oder sonst individuell angepasst wurden. Eine solche individuell angepasste Dienstleistung liegt insbesondere in der Vergabe von individuell nach vom RSP vorgegebenen Domain-Namen.

3. Vertragsabschluss

3.1 Die Angaben zu den Leistungen und Preisen von udR auf sämtlichen Websites der udR, insbesondere im Rahmen des Bestellvorgangs sowie auf allen Werbeträgern sind unverbindlich und freibleibend.

3.2 Ein Vertrag mit udR wird grundsätzlich erst nach ausdrücklicher Annahme durch udR geschlossen.

3.3 Der RSP erhält für jede Auftragserteilung im Regelfall eine Bestätigung in elektronischer Form.

3.4 Diese Bestätigung von udR ist vom RSP auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sowie auf Abweichungen zwischen Bestellung und Bestätigung zu überprüfen. Der RSP ist verpflichtet, udR solche Unstimmigkeiten unverzüglich durch die hierfür vorgesehenen Einrichtungen mitzuteilen, andernfalls hat der RSP sich nach Wahl von udR an einem so geschlossenen Vertrag festhalten zu lassen oder die hieraus entstehenden Aufwendungen insbesondere für eine Rückabwicklung zu tragen.

3.5 Der RSP stimmt ausdrücklich dem sofortigen Beginn der Ausführung der Dienstleistungen durch udR zu.

3.6 Der abgeschlossene Vertrag zur Vermittlung des Registrierungsantrages des RSP an die zuständigen Stellen steht unter dem Vorbehalt der konkreten Beantragbarkeit einer jeweiligen Domain bei der zuständigen Stelle noch im Zeitpunkt der Übermittlung durch udR. Ist eine solche Beantragbarkeit im genannten Zeitpunkt nicht möglich, wird udR von der Pflicht zur Leistung frei.

4. Erbringung von Dienstleistungen

4.1 Soweit udR entgeltfreie Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit nach Vorankündigung eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden. Die Nr. 2.4. und Nr. 2.5. gelten entsprechend.

4.2 Die udR gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Internet-Webserver grundsätzlich 7 Tage in der Woche und 52 Wochen im Jahr und dabei insgesamt in Höhe von 97% im Jahresmittel. Von dieser Gesamthöhe jedoch ausgenommen sind alle Zeitspannen, in denen einzelne oder sämtliche Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, welche nicht im Einflussbereich der udR liegen – insbesondere also höhere Gewalt, Verhalten Dritter etc. – über das Internet nicht zu erreichen sind. Ebenfalls ausgenommen sind Zeitspannen angekündigter Wartungsarbeiten in zumutbarem Umfang.

4.3 udR ist zur Verarbeitung der vom RSP gelieferten Daten nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch udR findet nicht statt; hierfür ist vielmehr der RSP selbst verantwortlich. Übermittelte Datenträger jeder Art – insbesondere Papier, Disketten usw. werden Eigentum von udR.

5. Zusätzliche, besondere Bestimmungen für Domaindienstleistungen

5.1 Soweit udR selbst oder durch Dritte die Verschaffung und Pflege von Domain-Namen erbringt, ergeben sich Umfang und Beschaffenheit der von udR selbst bzw. über dessen Vertragspartner zu erbringenden Leistungen aus den Leistungsbeschreibungen oder aus dem Vertrag, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, sowie aus denjenigen Bestimmungen der Vertragspartner, welche einzelvertraglich oder durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam einbezogen worden sind. udR stellt seine Leistungsbeschreibungen und die einzubeziehenden sonstigen Bestimmungen online im Internet zum Abruf, Abspeichern auf lokalen Datenträgern sowie zum Ausdruck zur Verfügung. Für Änderungen der Leistungsbeschreibungen oder der übrigen einzubeziehenden Bestimmungen gelten die Nr. 2.4. und Nr. 2.5. entsprechend.

5.2 Soweit die Verschaffung und die Pflege von Domain-Namen Vertragsgegenstand ist, erfolgt die Registrierung bei einer von udR frei auszuwählenden, geeigneten Stelle als zugelassenem Registrar, Zwischenregistrar oder direkt. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird udR im Verhältnis zwischen dem RSP und dem DENIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig.

5.3 udR hat sodann auf die tatsächliche Domain-Vergabe solcher Stellen keinen Einfluss. udR kann daher keine Gewähr dafür leisten, dass jeweils eine für den RSP beantragte Domain überhaupt zugeteilt werden kann oder aber eine dann tatsächlich zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter auf Dauer Bestand haben kann. Insbesondere wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits nach den Vergaberichtlinien der einzelnen Registrierungsstellen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Gepflogenheiten im Internetverkehr insgesamt weder eine jeweilige Vergabestelle noch udR eine Einzelprüfung von Domainanträgen vorzunehmen hat und eine solche auch nicht vornimmt. Vielmehr zeichnet der RSP dafür verantwortlich, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter und/oder Straf- bzw. Bußgeldvorschriften und/oder sonstige gesetzlichen Regelungen verletzt. Eine diesbezügliche Prüfung obliegt dem RSP.

5.4 udR ist nicht verpflichtet, die vom RSP beantragte Domain und/oder ihre Verwendung auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen und/oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen.

6. Besondere Pflichten des RSP bei Domaindienstleistungen und Freistellung bei Domainstreitigkeiten von udR durch den RSP

6.1 Der RSP garantiert, dass die von ihm beantragte Domain und/oder ihre Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Markennamen, Firmen- und Namensrechten sowie den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Der RSP versichert ferner, dass die beantragte Domain und/oder ihre Verwendung weder Straf- und/oder Bußgeldvorschriften verletzt noch gegen sonstige gesetzlichen Regelungen verstößt.

6.2 Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Registrierung und/oder Verwendung eines Domain-Namens durch den RSP oder seines Kunden oder mit Billigung des RSP oder seines Kunden beruhen, stellt der RSP die udR sowie die sonstigen im Rahmen des Registrierungsprozesses und der fortlaufenden Domain-Pflege eingeschalteten Personen vollumfänglich frei.

6.3 Der RSP erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die udR zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen deutscher Behörden oder vollstreckbaren Entscheidungen deutscher oder international zuständiger Gerichten nachzukommen.

6.4 Der RSP erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die udR zu treffen hat, um den Anordnungen der jeweiligen zentralen Vergabestellen nachzukommen.

6.5 Des weiteren erklärt sich der RSP mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die udR zu treffen hat, um nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (im folgenden UDRP genannt) getroffene Entscheidungen eines von der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers – eine non-profit-Organisation mit Sitz in Marina del Rey, Kalifornien, USA) autorisierten Schiedsgerichtes nachzukommen. Bei der UDRP handelt es sich um eine von der ICANN erlassene, internationale Schiedsgerichtsordnung, die der schnellen und effektiven Lösung von Konflikten über die Nutzungsrechte von Domain-Namen dient.

6.6 Ein der Nr. 6.5 entsprechendes Einverständnis wird vom RSP erteilt in Bezug auf sämtliche sonstige Streitschlichtungsverfahren, welche verbindlich in den Regelungen der jeweiligen zentralen Vergabestellen vorgesehen sind.

6.7 Die UDRP sind hier abrufbar, einzusehen, auf lokalen Datenträgern abzuspeichern und/oder ausdruckbar. Die sonstigen Streitschlichtungsverfahren sind in den jeweiligen Regelungen der zentralen Vergabestellen geregelt und abrufbar über den im jeweiligen Appendix genannten Link.

6.8 Während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder Schiedsverfahrens über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten und/oder der Verletzung von Straf- bzw. Bußgeldvorschriften oder sonstigen gesetzlichen Regelungen sowie 15 Tage über die abschließende Entscheidung in einem solchen Verfahren hinaus wird eine Übertragung der Domain durch den RSP an Dritte ausgeschlossen, es sei denn, es wird ein anderes gerichtlich angeordnet.

6.9 Der RSP stellt die udR insbesondere auch von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die Dritten dadurch entstehen könnten, dass die udR nach der UDRP oder aufgrund eines anderen Streitschlichtungsverfahrens getroffenen Entscheidungen eines Schiedsgerichtes oder sonstigen autorisierten Stelle befolgt und umsetzt.

7. Internetpräsenz / Domainnutzung

7.1 udR bietet selbst keinen Speicherplatz für eine Internetpräsenz (sog. Webspace) des RSP an. Gleiches gilt im Hinblick auf Speicherplatz für Email-Adressen (sog. pop3-Accounts).

7.2 udR ist nicht verpflichtet, die vom RSP vorgenommene oder seinem Kunden ermöglichte Weiterleitung der von ihm (dem RSP) verwalteten Domain zu einer Internetpräsenz selbst und/oder der die Inhalte auf der dortigen Internetpräsenz sowie sämtlichen weiteren Zielorten von Weiterleitungen (beispielsweise durch weiterführende sog. „links“) auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen und/oder der guten Sitten und/oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen. Gleiches gilt für die sonstigen Nutzungsmöglichkeiten von Domain-Namen, insbesondere aber nicht abschließend im Rahmen von Email-Diensten.

7.3 Soweit der RSP von der Möglichkeit der Weiterleitung der von ihm verwalteten Domain zu einer Internetpräsenz eröffnet oder dieses seinen Kunden ermöglicht, so geschieht dies in eigener Verantwortung des RSP. Der RSP garantiert, dass weder diese Weiterleitung selbst noch die Inhalte auf der dortigen Internetpräsenz sowie auf sämtlichen weiteren Zielorten von Weiterleitungen (beispielsweise durch weiterführende sog. „Links“) gegen geltende gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere garantiert der RSP die Unterbindung von Weiterleitungen auf Zielorte mit nationalsozialistischen und/oder fremdenfeindlichen Inhalten. Bei erotischen Angeboten verpflichtet sich der RSP neben der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere zusätzlich zur Einhaltung der von jugendschutz.net erstellten Richtlinien.

7.4 Soweit der RSP sonstige Nutzungsmöglichkeiten von Domain-Namen eröffnet, gilt ein der Nr. 7.3 entsprechendes. Hierzu garantiert der RSP gesondert aber nicht abschließend, dass die Nutzung der jeweiligen Domain weder gegen geltende gesetzliche Bestimmungen noch gegen Rechte Dritter oder die guten Sitten verstößt. Insbesondere aber nicht abschließend in Bezug auf die missbräuchliche Verwendung im Rahmen von Email-Diensten und hier insbesondere aber nicht abschließend in Bezug auf die missbräuchliche Nutzung zur Versendung von unerlaubten Massenmails (sog. Spam)

7.5 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Nr. 7.3 und Nr. 7.4 zugesagte Garantien verspricht der RSP unter dem Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhanges die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.200,- (in Worten: Euro, fünftausendzweihundert).

8. Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

8.1 udR akzeptiert ausschließlich die im Rahmen des Vertragsschlusses mitgeteilten Zahlungsweisen.

8.2 RSP hat stets für ein ausreichendes Guthaben bei udR zu sorgen, welches das vertraglich geschuldete Entgelt für die in Auftrag gegebenen Neuregistrierungen, die zu verlängernden Domain-Namen sowie die sonstigen Dienstleistungen deckt. (Registrierungsaccount)

8.3 Sämtliche entgeltliche Dienstleistungen unterliegen grundsätzlich jeweils festgelegten Abrechnungsperioden. Eine Abrechnungsperiode währt grundsätzlich zwölf Monate, es sei denn, es ergibt sich aus gesonderten vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen im Einzelnen ein anderes.

8.4 Eine jeweils folgende Abrechnungsperiode tritt verbindlich in Kraft, wenn nicht der jeweilige Vertrag ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen zum jeweiligen Ende einer Abrechnungsperiode gekündigt worden ist (vgl. 10.4). Etwas anderes gilt nur, wenn und soweit sich ein anderes aus ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen ergibt.

8.5 Die Entgelte für Dienstleistungen werden erstmals am Beginn der ersten Abrechnungsperiode fällig, soweit sich aus den Leistungsbeschreibungen von udR nicht ein anderes ergibt. Im Falle der erstmaligen Vermittlung eines Domainvergabeantrages wird das entsprechende Entgelt mit dem Zeitpunkt der tatsächlichen Vergabe durch die zuständige Stelle (=Erstregistrierungszeitpunkt) fällig. Mit diesem Zeitpunkt beginnt auch die erste Abrechnungsperiode.

8.6 Die Fälligkeit der Entgelte für eine gem. Nr. 8.4 in Kraft getretene Folgeperiode von zwölf Monaten tritt zwei Wochen vor Ablauf der aktuell laufenden Periode ein, es sei denn das Vertragverhältnis ist bis zu diesem Zeitpunkt bereits wirksam zum Ende einer Abrechnungsperiode gekündigt worden (vgl. Nr. 10.4).

8.7 Fälligkeit gem. Nr. 8.6 tritt ferner nicht ein, sofern zu diesem Zeitpunkt das Vertragsverhältnis durch den RSP wirksam außerordentlich aus wichtigem Grund oder durch udR gem. Nr. 10.5 gekündigt worden ist.

8.8 Domaineinrichtungs- und pflegeentgelte können nicht, auch nicht anteilig, erstattet oder verteilt berechnet werden.

8.9 Der RSP ist verpflichtet spätestens zum Zeitpunkt der Fälligkeit ein ausreichendes Guthaben für sich auf einem Konto bei udR, seinem Registrierungsaccount, sicherzustellen.

8.10 Liegt ein ausreichendes Guthaben für den RSP auf einem Konto bei udR, seinem Regsitrierungsaccount, nicht vor, so ist udR berechtigt ohne weitere Ankündigung seine Leistungen zurückzuhalten und insbesondere zur Verlängerung anstehende Domain-Namen freizugeben – mithin zu löschen. Auch hierbei und hernach bleibt das vertraglich vereinbarte Entgelt geschuldet.

9. Verzug

9.1 Der RSP kommt in zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Verkäufers, die nach Eintritt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt, nicht zahlt.

9.2 Unabhängig davon kommt der RSP in zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug, wenn er zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt nicht leistet.

9.3 Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch dreißig Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in den Schuldner zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug gerät, bleibt unberührt.

9.4 Sobald der RSP in Verzug gerät, ist udR zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8 % über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechtigt, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

9.5 udR ist ferner befugt, pro berechtigter Zahlungserinnerung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 4,- (inkl. MwSt.) sowie pro berechtigter Mahnung eine solche in Höhe von EUR 10 (inkl. MwSt) zu erheben, es sei denn es wird ein geringerer Schaden nachgewiesen.

10. Vertragsdauer, Vertragsbeendigung und Abwicklung bei Dienstleistungen

10.1 Verträge über Dienstleistungen – insbesondere auch solche, die sich auf die Verschaffung und Pflege von Domains beziehen – werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn es ergibt sich aus gesonderten vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen im einzelnen ein anderes.

10.2 Sämtliche unentgeltliche Dienstleistungen sind jederzeit, ohne Begründung und ohne die Einhaltung einer Frist kündbar. In solchen Fällen wird die udR jedoch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes nur mit Wochenfrist kündigen.

10.3 Der jeweilig gesondert geschlossene Einzelvertrag über einen registrierten Domain-Namen ist vom RSP auch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit und ohne das Einhalten von Kündigungsfristen kündbar, etwa um einen gehosteten Domain-Namen auf einen anderen Inhaber und/oder einen anderen Provider zu übertragen. Im Falle einer solchen ordentlichen aber fristlosen Kündigung bleibt jedoch der Entgeltanspruch für Registrierung, Verschaffung und Pflege von udR für die vereinbarte Abrechnungslaufzeit in vollem Umfange bestehen. Eine Rückerstattung bereits entrichteter Entgelte findet nicht – auch nicht anteilig – statt. Eine Rückvergütung bereits entrichteter Entgelte für eine gem. Nr. 8.4 bereits in Kraft getretenen Folgeperiode findet nicht – auch nicht anteilig – statt. Darüber hinaus bleibt der RSP für die zum Kündigungszeitpunkt bereits gemäß Nr. 8.6 fällig gewordenen oder gem. Nr. 8.6 noch fällig werdenden Entgelte weiter vollumfänglich leistungspflichtig. Hiermit wird auch insbesondere der außerordentliche Abwicklungsaufwand für eine solche Kündigung abgegolten, welcher aus der üblichen Vorleistungspflicht von udR gegenüber den Vergabestellen sowie übrigen Dienstleistern entsteht.

10.4 Kündigt jedoch der RSP unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Ende einer jeweiligen Abrechnungsperiode, so vermeidet er durch diese Fristeinhaltung das verbindliche In-Kraft-Treten der folgenden Abrechnungsperiode (vgl. Nr. 8.4).

10.5 udR ist unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und dann nur gegen Erstattung des vollen jeweiligen Registrierungs- und Pflegeentgeltes einer laufenden Periode sowie unter dem Verzicht auf das möglicherweise bereits für eine weitere Periode fällig gewordene Entgelt zu einer Kündigung ohne wichtigen Grund berechtigt. Ansonsten darf udR ohne wichtigen Grund nur unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Ende einer jeweiligen Abrechnungsperiode ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen.

10.6 Das Recht zur – erforderlichenfalls auch fristlosen – außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen: nachhaltige und grobe Verletzung vertraglicher Pflichten, gerichtlich – auch schiedsgerichtlich nach UDRP oder in einem sonstigen hier einbezogenen Streitschlichtungsverfahren – festgestellter Verstoß des Domain-Namens gegen Rechte Dritter und/oder gegen Straf- und/oder Bußgeldvorschriften und/oder sonstige gesetzliche Regelungen.

10.7 Sofern udR das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund wirksam außerordentlich kündigt, erlöschen sämtliche Rechte des RSP aus der Vergabe und udR ist insbesondere berechtigt, die Domain umgehend freizugeben.

10.8 In den übrigen Fällen einer ordentlichen Vertragsbeendigung ist udR zur Freigabe der Domain berechtigt, wenn nicht der RSP spätestens mit der Wirksamkeit der Vertragsbeendigung die Domain in die Pflege eines anderen Anbieters gestellt hat. Spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen alle Rechte des RSP aus der Vergabe.

10.9 Davon unberührt bleibt eine bereits gem. 8.3.; 8.4. oder 8.10 jeweils bestehende Berechtigung von udR zu einer Freigabe. In solchen Fällen sowie dann, wenn der RSP selbst ausdrücklich eine Freigabe beantragt, erlöschen sämtliche Rechte des RSP aus der Vergabe mit der Freigabe.

11. Haftung von udR

11.1 udR übernimmt keine Haftung für Verbindungen („Links“), auf die udR direkt oder indirekt verweist. Da udR den Inhalt einer Seite, die mit einem solchen Link erreicht wird, nicht beeinflussen kann, ist udR dafür auch nicht verantwortlich.

11.2 udR übernimmt keine Haftung dafür, wenn Weiterleitungen, die der RSP für seine Domain setzt, selbst oder die Inhalte an den Zielorten einer Weiterleitung gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter und/oder die guten Sitten verstoßen.

11.3 udR haftet weiter nicht für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, die aufgrund von Informationen entstehen, die auf ihren Webseiten bereitgehalten werden.

11.4 Die von udR erbrachten Leistungen werden grundsätzlich unter Haftungsbegrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit getätigt.

11.5 Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (sog. „Kardinalpflichten“) beschränkt.

11.6 Im Falle entgeltlicher Leistungen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den Betrag des vom RSP jeweils zu entrichtenden Entgelts für eine jeweilige Leistung bzw. Leistungsperiode begrenzt.

11.7 Im Falle unentgeltlicher Leistung ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von EUR 200,- im Einzelfall und insgesamt EUR 1.000,- begrenzt.

11.8 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.9 udR haftet ferner nicht für Störungen und Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereiches, insbesondere außerhalb des physikalischen Netzes und der Datenbanken von udR liegen, es sei denn, diese Ausfälle sind dort durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von udR verursacht worden.

11.10 Hinsichtlich unbefugter Zugriffe auf die Server und Datenbanken ist die Haftung von udR generell auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.

11.11 Für Erfüllungsgehilfen, welche weder gesetzliche Vertreter noch leitende Angestellte von udR sind, haftet udR ausschließlich bei Verletzung von Kardinalpflichten.

11.12Keine Einschränkungen gelten für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

12.1 Das Recht zur Aufrechnung gegen die Forderungen von udR steht dem RSP nur zu, wenn und soweit die Gegenansprüche des RSP rechtskräftig festgestellt sind oder von udR schriftlich anerkannt wurden und die übrigen gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind.

12.2 Zur Zurückbehaltung ist der RSP nur befugt, wenn und soweit die betrefflichen Ansprüche gegen udR auf demselben Vertragsverhältnis mit udR beruhen.

13. Gerichtsstand

13.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Starnberg, wenn der RSP Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist. udR bleibt jedoch berechtigt, den RSP an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

13.2 Für den Fall gerichtlicher Auseinandersetzungen lautet die ladungsfähige Anschrift: united-domains Reselling GmbH, Gautinger Straße 10, D-82319 Starnberg.

14. Datenschutz / Datensicherheit

14.1 Der RSP wird hiermit gem. §§ 33 BDSG und 3 TDDSG belehrt, dass seine Daten im Rahmen der Vertragsbeziehung gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergeleitet werden.

14.2 Der Datenschutz wird von udR beachtet, insbesondere werden die Daten nicht unbefugt an Dritte außerhalb der udR weitergegeben.

14.3 Insbesondere nicht „unbefugt“ ist die zur Vertragsabwicklung und Abrechnung erfolgende übermittlung von Daten der RSP an von udR gesondert beauftragte Unternehmen außerhalb der udR Diese beauftragten Unternehmen werden in diesem Falle von udR verpflichtet, diese Daten nur zu den in folgender Nr. 14.4 benannten Zwecken zu nutzen.

14.4 Zu Marketingzwecken dürfen die Daten innerhalb der udR verwendet – insbesondere gespeichert, verarbeitet und intern übermittelt – werden. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt udR insbesondere auch zur Beratung seiner RSP, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen.

14.5 Der RSP erklärt hiermit sein Einverständnis dazu, dass udR an seine Email-Adressen Emails zur Information und Marketingzwecken in zumutbarem Umfang versendet. Zur Unterscheidung solcher Emails sind diese auf geeignete Weise in der Betreffzeile gekennzeichnet.

14.6 Personenbezogene Daten (Vorname, Familienname, Adresse, Email-Adresse, ggf. Telefon- und Faxnummern, ggf. Firmenbezeichnungen) der Domain-Nutzer werden in den WHOIS Datenbanken und/oder vergleichbaren Einrichtungen der Vergabestellen öffentlich zugänglich gespeichert. Hierfür erteilt der RSP hiermit seine ausdrückliche Zustimmung.

14.7 udR weist hiermit den RSP ausdrücklich darauf hin, dass die Datensicherheit für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht hundertprozentig gewährleistet werden kann.

15. Unklarheitenregel / Schlussbestimmungen

15.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung gilt eine solche als vereinbart, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt. Ein Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

15.2 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

15.3 Die Inhalte der Webseiten von udR sind urheberrechtlich geschützt. Dasselbe gilt insbesondere für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: April 2014